Einstweiliger Rechtsschutz

Manchmal muss es schnell gehen, um größeren Schaden zu verhindern. Das Gesetz bietet hier die Möglichkeit der einstweiligen Verfügungen. Möglichst rasches Einschreiten ist dabei unabdingbar, weshalb unser Fokus darauf liegt, für Sie Anträge pointiert zu formulieren oder unberechtigte Maßnahmen effektiv zu bekämpfen.

Kontaktieren Sie uns direkt:
office@ra-mk.legal oder +43 1 3889652

  • Einstweilige Verfügungen bei (drohenden) Rechtsverletzungen (insbesondere IP, UWG, Namensschutz, aber auch Forderungsvereitelungsversuche)
  • Schnelles Handeln, treffsichere Anträge
  • Effiziente Verteidigung gegen einstweilige Verfügungen
MK Legal | Michael Komuczky | einstweiliger Rechtsschutz

Schnelle Abhilfe durch die Gerichte ist natürlich immer wünschenswert, in manchen Bereichen ist sie aber unabdingbar, um unwiederbringlichen Schaden zu vermeiden. Dafür sieht der Gesetzgeber einstweilige Verfügungen (eV) vor. Insbesondere zum Schutz des geistigen Eigentums (Marken, Patente, Design, Urheberrecht), aber auch zum Schutz Ihres wirtschaftlichen Rufes – Kreditschädigung oder Ehrenbeleidung, manchmal auch als „Verleumdung“ bezeichnet –können wir solche eVs für Sie beantragen. Auch wenn Ihre Schuldner versuchen, deren Vermögen ins Ausland zu schaffen, kann die eV Schutz bieten. Da zeitnaher Rechtsschutz hier essenziell ist, handeln wir schnell und routiniert. Unsere Anträge sind dabei treffsicher formuliert, da zu enge Begehren Ihnen nicht genügend Schutz bieten, zu weite aber vielleicht abgewiesen würden.

Auch wenn gegen Sie eine eV erlassen wurde, bekämpfen wir diese mit allen Mitteln. Je nachdem ob Ihnen davor Gehör gewährt wurde, erheben wir Rekurs oder Widerspruch. Selbstverständlich erstatten wir für Sie auch sämtliche anderen Eingaben innerhalb der – oft sehr kurzen – Fristen.

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