Arbeitsrecht
Die eigenen Mitarbeiter:innen sind oft ein wichtiges Asset eines Unternehmens. Gleichzeitig stellt das Arbeitsrecht aufgrund seiner Komplexität und den damit verbundenen zivil- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen vor enorme Herausforderungen. Wir begleiten Sie durch treffsichere Gestaltung und Implementierung Ihrer Personalverträge, sodass diese Ihnen Rechtssicherheit bieten und potenzielle Konflikte vermeiden. Kommt es dennoch zu einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung in den (außer-)gerichtlichen Verhandlungen.
Kontaktieren Sie uns direkt:
office@ra-mk.legal oder +43 1 3889652
- Verträge für Dienstnehmer, Manager und Geschäftsführer sowie Freelancer und andere Dienstleister gestalten
- Beratung in Betriebsverfassungsangelegenheiten (etwa Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten in Bezug auf den Betriebsrat, ArbVG)
- Beratung vor oder nach Kündigungen und Entlassungen
- Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten

Das Arbeitsrecht ist nicht nur zwingendes Recht, zum Teil drohen dem Arbeitgeber auch Verwaltungsstrafen bei Rechtsverstößen. Deshalb ist es umso wichtiger, Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten. Wir haben dabei nicht nur Erfahrung mit klassischen Dienstverträgen, auch Verträge mit der Geschäftsführung und dem Management gestalten wir routinemäßig und gehen dabei auf die rechtlichen Besonderheiten ein. Wir inkorporieren auch gerne Spezialregelungen, wie etwa Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Außerdem beraten wir Sie bei der Gestaltung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Freelancern oder anderen Personen, die auf Werkvertragsbasis beschäftigt werden, damit nicht ungewollt echte Dienstverhältnisse entstehen.
Auch im laufenden Arbeitsbetrieb stehen wir zu Ihrer Verfügung. Hier wenden sich Mandantschaften insbesondere an uns, wenn es um Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Arbeitsverfassungsgesetz geht oder Verhandlungen etwa zu Betriebsvereinbarungen geführt werden sollen. Diese gestalten wir natürlich ebenfalls gerne für Sie.
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist auch die Begleitung von Kündigungen und Entlassungen. Dabei ist nicht nur die Beweissicherung für allfällige spätere Prozesse wichtig, auch müssen je nach Fall gewisse Verfahrensschritte gesetzt oder Aspekte beachtet werden, um eine Anfechtung der Kündigung oder Entlassung auszuschließen. Kommt es zu einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit, vertreten wir Sie natürlich auch vor allen Gerichten, wobei auch hier außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten stets ausgelotet werden sollten, um die Lösung für Sie möglichst effizient zu gestalten.
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„Ihre Interessen haben für uns stets oberste Priorität. Daher achten wir auf Nachhaltigkeit bei der Gestaltung Ihrer Verträge mit Mitarbeitenden, um Ihre Position langfristig abzusichern.“
Ihr Dr. Michael Komuczky
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