Erb- und Stiftungsrecht, „Recht der Vermögensplanung“
Vermögensplanung wirkt am besten, wenn sie umfassend erfolgt. Wir bündeln daher unser Wissen aus den verschiedenen Rechtsbereichen und kombinieren es mit unserem streitvermeidenden Ansatz. So können wir unseren Mandant:innen Lösungen bieten, die alle Aspekte abdecken – vom Erb- und Familienrecht über gesellschafts- und stiftungsrechtliche Themen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Kommunikation Ihrer Verfügungen gegen-über den Familienmitgliedern.
Kontaktieren Sie uns direkt:
office@ra-mk.legal oder +43 1 3889652
- Erstellung von Testamenten, Stiftungs- und Stiftungszusatzurkunden
- Umfassende Planung von generationsübergreifenden Vermögensübertragungen
- Vertretung in Erbstreitigkeiten und bei stiftungsrechtlichen Prozessen
- Beratung bei stiftungsrechtlichen Fragestellungen

Wir betrachten Erb- und Stiftungsrecht nicht als getrennte Rechtsgebiete; mit Teilbereichen aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Familienrecht oder auch dem Versicherungs- oder Bankenvertragsrecht, bilden diese das „Recht der Vermögensplanung“. Durch diese ganzheitliche Betrachtungsweise beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend bei der Strukturierung und Übertragung ihres Vermögens. Wichtig ist dabei, die eigene Rechtspositionen zu Lebzeiten so wenig wie möglich einzuschränken und gleichzeitig durch frühe Dispositionen den eigenen Willen abzusichern.
Ein rechtssicheres Testament ist dabei nur ein (wenn auch wichtiger) Teilaspekt. Hier bietet insbesondere das nunmehr geltende Pflichtteilsrecht Gestaltungsspielräume, die wir gerne für Sie ausnützen. Ob auch eine (österreichische oder ausländische) Stiftung sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann nur im Einzelfall erarbeitet werden. Aufgrund der im internationalen Vergleich eher aufwändigen Mindestanforderungen an österreichische Stiftungen prüfen wir gerne, ob Ihre individuellen Ziele mit anderen Instrumenten besser erreicht werden. Wir beraten Sie dabei umfassend und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf, gerne in Kooperation mit internationalen Kollegen.
Auch Erbinnen und Erben sowie Pflichtteilsnehmerinnen und Pflichtteilsnehmer verhelfen wir in den innerfamilären Verhandlungen – und notfalls im gerichtlichen Prozess – zu ihren Rechten.
Aufgrund unserer anfänglichen Fallanalyse wissen Sie schon frühzeitig, was Sie letztlich erwarten können und inwieweit sich ein Rechtsstreit (und die damit verbundenen familiären Konflikte) überhaupt lohnt. Uns ist dabei klar, dass im Erbrecht nicht nur das Recht zählt, auch emotionale Aspekte sind sehr bedeutsam. Diese beziehen wir in unsere Arbeit ein, um Ihren Bedürfnissen umfassend gerecht zu werden, nehmen unsere Rolle als „Stimme der Vernunft“ aber trotzdem gewissenhaft war.
Schließlich beraten wir auch Privatstiftungen und deren Organe bei allen Fragen zum Privatstiftungsrecht. Wir wissen, dass Sie einerseits dem Willen der Stifterinnen und Stifter gerecht werden wollen, andererseits aber auch oft in Haftungsdilemata geraten. Dabei navigieren wir Sie durch die sprichwörtlichen Stürme und verschaffen Ihnen solide Entscheidungsgrundlagen.
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„Ihre Wünsche für die Zukunft des Unternehmens sind unsere Priorität. Wir sorgen daher nicht nur für rechtliche Absicherung, sondern beraten Sie auch für die strategische Kommunikation mit der übrigen Familie.“
Ihr Dr. Michael Komuczky
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